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Rotkreuzkurs Erste Hilfe DRK Rheine e.V.

Das Deutsche Rote Kreuz in Rheine bietet Ihnen die Möglichkeit in verschiedenen Kursen Kenntnisse der Ersten Hilfe zu erlernen oder vorhandene aufzufrischen. Sollte das entsprechende Angebot für Sie nicht ausreichend sein, oder möchten Sie einen Kurs für Ihren Verein oder Ihre Gruppe buchen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Die Erste Hilfe Fortbildung können Sie dann besuchen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den letzten 24 Monaten an einer Schulung/Fortbildung/Training teilgenommen haben. Ansonsten besuchen Sie die Erste Hilfe Schulung. Der zeitliche Umfang ist gleich.

Kursgebühren
Die Kursgebühren betragen für eine Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung 45 Euro. Finanzierungen durch die Berufsgenossenschaften sind möglich. Bitte bei der Anmeldung angeben.

Anmeldung
Wir bitten um Voranmeldung über das unten aufgeführte Formular. Bitte beachten Sie, dass unsere Voranmeldungen verbindlich sind. Abmeldungen sind bis zu 7 Tage vorher möglich. Sie sind verpflichtet die Kursgebühren bei unentschuldigten Nichterscheinen zu tragen.

Kursort
Unsere Kurse finden statt im DRK Heim an der Sprickmannstraße 54, 48431 Rheine.
 

Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Ausbilder für Erste Hilfe, Vincenzo Pirone, zur Verfügung.

Tel.: 05971/3086

Email: eh-ausbilder@drk-rheine.de

Kursübersicht DRK Rheine e.V.

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download

Aktuelle Corona Schutzverordnungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt ab sofort:

Alle die mit Johnson & Johnson geimpft und deren Auffrischungsimpfung länger als drei Monate her ist, gelten nicht mehr als „geboostert“ und werden nicht von der Testpflicht bei 2G-plus befreit. Für den vollständigen Booster-Status muss eine dritte Impfung gewährleistet sein.

Sollte diese noch nicht erfolgt sein, muss ein aktuelles, negatives Testzertifikat mitgebracht werden.